Das Konsortium

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DAS KONSORTIUM

DAS MARKENZEICHEN

DAS GESETZ ÜBER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G.U.)

EINE ANERKANNTE EXZELLENZ
Der Taleggio wurde durch die Verordnung des Präsidenten der Republik vom 15.9.1988 als Käse mit Ursprungsbezeichnung (U.) und durch die Verordnung (EG) 1107/96 als Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) anerkannt.
Als Käse mit g.U. darf er nur in einigen spezifischen Gebieten hergestellt werden, wobei nur die Milch verwendet wird, die ausschließlich aus Ställen stammt, die sich in diesem Gebiet befinden und an einem entsprechenden Kontrollsystem teilnehmen.
Der Taleggio g.U. darf daher lediglich in der Lombardei, in den Provinzen Bergamo, Brescia, Como, Cremona, Lecco, Lodi, Mailand, Monza und Brianza, Pavia;
im Piemont in den Provinzen Novara, Verbano-Cusio-Ossola; in Venetien, in der Provinz Treviso, hergestellt und gereift werden.

 

DIE MITGLIEDER

In über 40 Jahren Geschichte hat das Konsortium eine wachsende Zahl von Unternehmen mit einbezogen: heute besteht die Mitgliederbasis aus 25 Käsereien, 21 Reifungsbetrieben und über 80 Unternehmen, die als Verwender des Markenzeichens auf den Verpackungen des Taleggio teilnehmen.

Das Konsortium muss daher im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Inhalte überprüfen und den korrekten Druck überwachen.

Herunterladen die Liste der Konventionierte Druckereien.

Produzenten

Reifungsunternehmen